Keine leichte, aber zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung des BHV Präsidiums. Unterbrechung der…

Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

nach der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung gab es Anfragen – teils aus Eurer Runde, teils von der Presse – ob die verordneten Verlängerungen / Verschärfungen der Maßnahmen Auswirkungen auf unseren Spielbetrieb haben.

Klar ist, dass Training und Spielbetrieb im Amateursport jetzt bis Mitte Februar weiterhin nicht erlaubt sind.

Unser gemeinsamer Beschluss für alle Mannschaften in der BWOL und in den Spielklassen der Verbände HVW, SHV, BHV vom 21. Dez. 2020 ist weiterhin gültig.

Dieser besagt, dass wir – falls wieder erlaubt – den Spielbetrieb bis spätestens zum Wochenende 13./14. März wieder aufnehmen würden. Außerdem muss davor eine dreiwöchige Trainings-/Vorbereitungszeit erlaubt sein; d.h. ab dem 22. Februar.

Als Verband sind wir gemäß Satzung und Spielordnung verpflichtet, Spielbetrieb zu ermöglichen und zu organisieren. Dies wurde übrigens von manchen Vereinen aus anderen Verbänden nach dem Abbruch der letzten Saison eingeklagt, mit Ankündigung einer Schadensersatzforderung. Mit der neuen Corona-Verordnung (gültig bis zum 14. Februar) bleibt demnach ein theoretisches Zeitfenster für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs von 5 Tagen einer Woche (15. bis 22. Feb.). Die Wahrscheinlichkeit einer Öffnung der bestehenden Corona-Regeln in diesen fünf Tagen darf (und muss) jeder für sich selbst abschätzen. Von Seiten des Verbandes bereiten wir uns auf beide Varianten vor.

Gez. Gez. Gez. Gez.
Peter Knapp Uwe Grammel Andreas Pfrang Ramona Müller
Präsident BHV Vorsitzender Bezirk AES Vorsitzender Bezirk RNT Geschäftsführerin BHV