Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Ausruf der Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg sowie der Neufassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Corona VO gültig ab 19.10.2020) sind ab sofort auch Änderungen zu beachten, die Auswirkungen auf den Vereinssport haben. Hierzu möchten wir Sie informieren.

Trainings- und Übungsbetrieb:

Die maximale Gruppengröße für den Trainingsbetrieb reduziert sich gemäß § 9 Abs. 1 Corona VO auf 10 Personen (vorher 20 Personen). Ausnahmen gelten nur für Trainings- und Übungssituationen,

o   bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann

o   für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als 10 (bspw. bei Mannschaftssportarten)

Sportveranstaltungen:

Die neue Corona VO untersagt ab sofort alle Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Dies gilt gemäß der Corona VO Sport aktuell nicht für Sportveranstaltungen.

Für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe, die nicht zum Spitzen- und Profisport zählen, gilt nach § 4 Abs. 3 CoronaVO Sport, weiter folgende Regelung:

“Untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Oktober 2020. Bei der Bemessung der Zuschauerzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Schieds- und Kampfrichterinnen und -richter sowie weiteres Funktionspersonal außer Betracht. Unter den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt.”

Maskenpflicht:

Darüber hinaus möchten wir nochmals alle hallensportreibende Vereine eindringlich darauf hinweisen, dass in allen städtischen Sporthallen eine strikte Maskenpflicht gilt. Die Masken sind lediglich zum Zwecke der Sportausübung auf der Sporthallenfläche abzunehmen.

Aufgrund der aktuellen Abweichungen der Corona VO Sport zur Corona VO und aufgrund der zeitlichen Befristungen innerhalb der Corona VO Sport, erwarten wir neue Bestimmungen in den nächsten Tagen, spätestens aber zum Monatsende.

Anbei erhalten Sie die geltende Corona VO Sport des Landes Baden Württemberg.

Über Neuerungen werden wir Sie schnellstmöglich unterrichten.

Mit der Bitte um Beachtung.

Wir wünschen weiterhin alles Gute für Ihren Vereinsbetrieb und Ihnen und Ihren Mitglieder alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________________

Amt für Bildung und Sport
– Abteilung Sport –
Lindenstr. 2
75175 Pforzheim