BHV LOgo

Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

nach der Veröffentlichung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten, die gestern in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, schmieden unsere Vereine erste Pläne, wie die Neuerungen und Öffnungen genutzt werden können, um Handballtraining anzubieten.

Es erreichen uns Nachfragen, die wir gerne für all unsere Vereine beantworten möchten.

Wir empfehlen

  • Übungen ohne und mit dem eigenen Ball unter Berücksichtigung aller Auflagen der neuen Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums – ja
  • (Pass-) Übungen mit einem Partner – nein

Hierzu sind folgende beiden Veröffentlichungen von Bedeutung:

  1. Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) anzeigen>
  2. Positionspapier des DHB „Return to play im Amateursport“ anzeigen >

Wie uns mitgeteilt wurde, arbeitet der DHB derweil an einheitlichen Dokumenten (Aushang in der Halle, Anwesenheitsliste, …). Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden sie an den oben aufgeführten Verteiler weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ramona Müller
Geschäftsführerin